Im Herbst 2013 legte der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur NSU-Affäre seinen Bericht vor. Der Münchner Prozess gegen Beate Zschäpe und andere läuft zum Erscheinen dieser Textsammlung im Juni 2014 seit über einem Jahr. Die Untersuchungsausschüsse der Landtage in Sachsen und Thüringen befinden sich in der Abschlussphase. Die zuständigen Behörden – die Ämter des „Verfassungsschutzes“, BKA, Landespolizeibehörden und Justiz – arbeiten nach eigenen Angaben seit der Aufdeckung des NSU im November 2011 mit Hochdruck an der Aufklärung des Falles.
Trotzdem sind viele der offenen Fragen, die schon im November 2011 formuliert wurden, nicht beantwortet. Im Gegenteil, es sind neue Fragen und Ungereimtheiten hinzugekommen, Akten wurden vernichtet. Es wurde bekannt, dass mehrere V-Leute im Umfeld des NSU aktiv waren.
Zwei Zeugen sind unter zumindest seltsamen Umständen ums Leben gekommen. Im September 2013 verbrannte sich Florian H. aus Heilbronn, 21 Jahre, in seinem Auto in Stuttgart. Die Polizei sagt, es habe sich um Selbsttötung gehandelt. Er war 2012 zum Mord an Michèle Kiesewetter verhört worden und sollte erneut vom Staatsschutz befragt werden, weil er möglicherweise Informationen über eine weitere terroristische Nazi-Gruppe in Baden-Württemberg habe.i
Thomas R., als „Corelli“ V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), starb im April 2014 nach offiziellen Angaben im Alter von 39 Jahren an den Folgen einer nicht erkannten Diabetes. „Corelli“ wurde 2012 als Spitzel enttarnt und befand sich im Zeugenschutzprogramm. Er lebte zuletzt in der Nähe von Paderborn. Es gab Hinweise darauf, das Thomas R. engen Kontakt zum NSU hatte und möglicherweise auch bei der Produktion der Bekenner-DVD geholfen hatte. Sein Liste tauchte auf der 1998 in der Garage von Beate Zschäpe gefundenen Adressliste auf. Er hatte bei Befragungen behauptet, das Trio nicht persönlich getroffen zu haben.
Auf seinem Server wurde das Nazi-Magazin Der Weiße Wolf gehostet, in dem sich 2002 die geheimnisvolle Botschaft „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter“ fand. Das BfV hatte seine Quelle nie genutzt, um das NSU-Trio zu finden. Zu diesen Themen sollte er erneut vom Bundeskriminalamt (BKA) befragt werden, sein Tod verhinderte dies.ii
Die thüringische Landtagsabgeordnete der LINKE, Katharina König, bilanziert im Neuen Deutschland vom 21.5.2014 die Arbeit des dortigen Untersuchungsausschusses:
„Gelungen ist dem Ausschuss vor allem eines: detailliert die 1990er Jahre aufzuarbeiten und Verwicklungen des Landesamtes für Verfassungsschutz in die Neonaziszene anhand der geführten V-Leute nachzuweisen […] Es gibt Hinweise und Indizien, dass der »NSU« keine Zelle, sondern ein Netzwerk war, es gibt Indizien, dass sowohl die Neonaziszene als auch V-Leute mehr über die Existenz des »NSU« wussten, es gibt Hinweise und Indizien, dass der Verfassungsschutz nicht ohne Grund Akten vernichtete. Wir haben weitere Fragen. Fragen, die im Untersuchungsausschuss bisher nicht gestellt werden konnten oder nicht beantwortet wurden. Weil Zeugen sich nicht erinnern können oder wollen, weil Akten fehlen …“iii
Auch der WDR ging am 5.5.2014 auf den Münchner Prozess ein:
„Die toten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – nur sie allein sollen die Verbrechen begangen haben. Doch an dieser Festlegung durch die Bundesanwaltschaft gibt es begründete Zweifel […] Immer noch gibt es mehr Fragen als Antworten […] Der Prozess in München ist Vieles, nur kein herkömmlicher Strafprozess. Er ist einerseits die Inszenierung von Rechtsstaat – aber andererseits zugleich ein Mittel, die Aufklärung der Mord-Hintergründe voranzutreiben. Und er zeigt vor allem eines: Der NSU-Skandal ist noch lange nicht vorbei.“iv
Schon 2011 gab es z.B. Fragen zum Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt, die nicht geklärt wurden. Im Frühjahr 2014 sind neue Erkenntnisse über den Tatort und dessen Behandlungen z.B. durch den Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages bekannt geworden, welche die Zweifel an der Selbstmord-These verstärken.
Noch immer heißt es, dass die Polizistin Michèle Kiesewetter ein zufälliges Opfer gewesen wäre, von den NSU-Terroristen wegen deren Hass auf den Staat ermordet. Doch inzwischen ist bekannt geworden, dass ein Vorgesetzter von Kiesewetter, der für ihre Einsatzpläne verantwortlich war, Mitglied im rassistischen Ku-Klux-Klan war. Kein Untersuchungsausschuss konnte erklären, wie die Anhäufung von Zufällen zustande kam, die zum Tod von Kiesewetter führten.
Die Wege des NSU und staatlicher Stellen haben sich viel häufiger gekreuzt als Ende 2011 absehbar war. Wir haben inzwischen erfahren, dass im Umfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mehrere V-Leute stationiert waren, wir haben von Kontakten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zu Böhnhardt Mitte der 1990er Jahre erfahren.
Trotz dieser noch wachsenden Zahl offener Fragen behauptet der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur NSU, dass es sich um eine Art multiples Organversagen des Staates handele, um eine Anhäufung von Pleiten, Pech und Pannen, sowohl während der Radikalisierung der drei Terroristen, bei der Fahndung nach ihnen, bei der Aufklärung der Mordserie an Geschäftsleuten migrantischer Herkunft als auch bei der Aufarbeitung der Affäre nach 2011.
Der Untersuchungsausschuss nennt den NSU-Skandal eine „beschämende Niederlage der deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden.“v und skizziert einen Staatsapparat, der weitgehend unfähig ist, in der rechten Szene zu ermitteln, formuliert eine geradezu vernichtende Kritik. Aber er weist die These zurück, dass es staatliche Stellen gegeben haben, welche den NSU oder dessen Umfeld aus politischer Absicht haben agieren lassen. Unter der Überschrift „Kein Hinweis auf Beteiligung von Behörden“ heißt es im Bericht des Ausschusses:
„Als Ergebnis der am 24. Juli 2013 abgeschlossenen Arbeit des Ausschusses ist festzuhalten, dass sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass irgendeine Behörde an den Straftaten, die der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) nunmehr zur Last gelegt werden, in irgendeiner Art und Weise beteiligt war, diese unterstützte oder billigte. Darüber hinaus haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor dem 4. November 2011 irgendeine Behörde Kenntnis gehabt hätte von der Verantwortung des NSU für die ihm nunmehr zur Last gelegten Taten. Der Ausschuss hat zudem keine Belege dafür gefunden, dass irgendeine Behörde den NSU dabei unterstützt hätte, sich dem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu entziehen. Auch das jahrelang unerkannte Leben des Trios mitten in Deutschland wurde von Behörden weder unterstützt noch gebilligt.“ vi
Wörtlich steht hier lediglich, dass der Ausschuss keine Belege bzw. Anhaltspunkte für eine staatliche Beteiligung gefunden hat. Es mag sachlich richtig sein, dass sich die Beteiligung staatlicher Stellen nicht belegen lässt. Aber der Untersuchungsausschuss zieht daraus die relativ weitgehende Schlussfolgerung, dass es diese Beteiligung nicht gegeben habe und reduziert seine Kritik darauf, „schwere behördliche Versäumnisse und Fehler“ zu benennen.
Auf der Grundlage der bis dato bekannten Fakten ist diese Schlussfolgerung nicht zulässig. Im Juli 2013 und auch heute gibt es mehr offene Fragen als im November 2011. Der Ausschuss hätte weitere Fragen stellen müssen. Was ist die tiefere Ursache der chaotischen Ermittlungen? Wie ineffektiv kann ein staatlicher Apparat überhaupt agieren? Wenn Ermittlungsbehörden so oft und so tiefgreifend versagen, ist es dann noch wahrscheinlich, dass allein Inkompetenz und unangemessene Strukturen die Ursachen sind?
Aufgrund der dem Ausschuss vorliegenden Fakten mag es gerechtfertigt sein, dass dieser nicht eindeutig sagen kann, welche staatlichen Stellen inwieweit dem rechten Terror Vorschub geleistet haben. Aber dass er diese Diskussion abwürgt anstatt sie zu führen, weist darauf hin, dass der Untersuchungsausschuss aus der Sicht des politischen Establishments klare politische Vorgaben hatte.
Laut dem Bericht „war sich die Politik einig in der Forderung nach lückenloser, gründlicher und vollständiger Aufklärung des staatlichen Versagens.“.vii Tatsächlich dient der Ausschuss und dessen relativ scharfe Kritik vor allem dazu, die Fähigkeit des bundesdeutschen Staates zu demonstrieren, das Handeln staatlicher Organe selbstkritisch zu beleuchten und der Öffentlichkeit, vor allen den hier lebenden Migrantinnen und Migranten, zu „beweisen“, dass es keine Zusammenarbeit zwischen Nazis und staatlichen Stellen gäbe.
Stefan Aust, ehemaliger Chefredakteur des Spiegel und zusammen mit Dirk Laabs Autor des im Mai 2014 veröffentlichten Buches „Heimatschutz: Der Staat und die Mordserie des NSU“, geht in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 21.5.2014 darauf ein, dass die Faktenlage ganz andere Schlüsse zulässt als die im Bericht des Bundestags-Untersuchungsausschuss erwähnten:
„[…] dass diese V-Leute so dicht dran gewesen sind, dass man sich eigentlich gar nicht vorstellen kann, warum man nicht zu irgendeinem Zugriff gekommen ist. Wir haben uns mit Thesen sehr zurückgehalten. Wir haben das aufgeschrieben, was wir belegen können […] Aber wir haben jetzt nicht Rückschlüsse oder Schlussfolgerungen aus dem gezogen. Die bieten sich möglicherweise an, aber wir wollten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, dass wir jetzt irgendwelchen Verschwörungstheorien anhängen, sondern wir haben einfach die Fakten, auch wenn sie sehr widersprüchlich sind, nebeneinandergestellt und haben uns im Wesentlichen darauf konzentriert, die Fragen zu benennen, die tatsächlich aus den Recherchen auftauchen.“
Aust erklärt, dass die Behörden ein starkes Interesse daran hatten, ihre Rolle beim Aufbau der Nazi-Szene im Osten und der Entstehung des NSU zu vertuschen:
„[…] Frau Zschäpe, die wahrscheinlich eine ganze Menge weiß, die schweigt und der Verfassungsschutz hat geschreddert … Der dafür zuständige Mann beim Bundesamt für Verfassungsschutz hat zwei Stunden, nachdem Frau Zschäpe sich gestellt hat, die Anweisung gegeben, aus einem bestimmten Bereich, nämlich aus genau diesem Bereich, die Akten der V-Leute rauszuziehen, und dann hat er die dafür zuständige Frau beauftragt, die sich erst sogar noch gewehrt hat, diese Akten zu schreddern.“
Er verweist auf einen Vortrag des heutigen Staatssekretärs und Geheimdienstkoordinators im Kanzleramt, Fritsche, zur Bewahrung von Staatsgeheimnissen:
„Und dann hat er etwas sehr Interessantes gesagt, ganz am Ende seines Vortrages. Er hat nämlich gesagt, Staatsgeheimnisse dürfen nicht bekannt werden, wenn dadurch Regierungshandeln unterminiert wird […] Das muss man sich noch mal genau auf der Zunge zergehen lassen, was der da tatsächlich gesagt hat […] wenn es darum geht, dass V-Leute, die verdeckt operieren in einer Mordserie, wo es immerhin um zehn Tote gegangen ist, dass die dadurch geheim gehalten werden, indem man die Akten schreddert, und dieses dann sozusagen zur Staatsräson erhebt, das, glaube ich, ist außerordentlich bedenklich.“viii
Anders als der Untersuchungsausschuss des Bundestages kommen wir daher zu der Schlussfolgerung, dass sich das Handeln staatlicher Stellen in Sachen NSU nicht allein durch „Versagen“, „Chaos“ oder „Kompetenzgerangel“ erklären lässt. Die schiere Zahl der Begegnungen staatlicher Stellen mit den NSU-Leuten, die häufigen Gelegenheiten des Beinahe-Schnappens, die offenen Fragen zu den zentralen Ereignissen, die vielen Fälle von Aktenvernichtung und Verschleppung der Informationsübergabe an die Ausschüsse von Bundestag und Landtagen, all dies begründet unserer Meinung nach die These, dass die NSU-Mörder aus den Reihen der staatlichen Organe gefördert und/oder gedeckt wurden. Darauf werden wir im Folgenden anhand einiger Beispiele eingehen.
Die Durchsuchung der Garagen
Die Polizei war Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wegen des Platzierens von Bomben und Bombenattrappen auf der Spur. Nach eigenen Angaben hatte das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz im Dezember 1997 per Observation einen Hinweis darauf bekommen, dass in der von Beate Zschäpe gemieteten „Garage Nr. 5“ des Garagenvereins „An der Kläranlage“ in Jena möglicherweise etwas zu finden wäre. Die Polizei erreichte dieser Hinweis erst im Januar.
Am 26. Januar 1998 sollten die Garagen und Wohnungen des Trios durchsucht werden. Dabei wurde ein gemeinsamer Durchsuchungsbeschluss für alle Objekte erlassen, so dass die Betroffenen einen Überblick hatten und wussten, was gefunden werden würde. Einen Durchsuchungsbeschluss für die PKW der Betroffenen hatte die Staatsanwaltschaft nicht erlassen.
Zschäpes Garage, in der später der Sprengstoff gefunden wurde, konnte zunächst nicht untersucht werden. Die erste Verzögerung gab es, weil festgestellt wurde, dass ein Polizeibeamter die Garage an Zschäpe vermietet hatte, die zweite, als die Beamten das Vorhängeschloss nicht öffnen konnten und die Feuerwehr rufen mussten.
Um 10.00 Uhr wurde der Sprengstoff gefunden, um 15.00 Uhr traf die Polizei bei den Wohnungen ein. Böhnhardt, der bei der Öffnung der Garagen zugegen war, fuhr inzwischen weg und wurde von der Polizei nicht daran gehindert. Das Trio hatte genug Zeit, um zu verschwinden.
Neben dem Sprengstoff wurden in Zschäpes Garage auch Adresslisten und ein Ordner mit Briefen gefunden. Laut Ausschussbericht wurden diese
„Unterlagen […] weder zeitnah noch vollständig gesichtet und unter allen relevanten Gesichtspunkten ausgewertet.“
Im Ausschussbericht heißt es weiter:
„Durch eine sofortige Auswertung der Adressliste hätte dem Thüringer LKA die enge Verbindung von Mundlos zu Mitgliedern des Blood & Honour-Netzwerkes auffallen müssen, die als Kontaktpersonen und Fluchtunterstützer in Frage kamen.“
Stattdessen wurden eine Liste als nicht relevant für die Fahndung nach dem Trio eingeordnet, die andere verlegt und erst im Zuge der Aufarbeitung des NSU-Skandals 2012 „gefunden“.
In der Garage waren genug Hinweise vorhanden, um das gesamte Umfeld des Trios zu vernehmen, unter Druck zu setzen, zu beobachten. Angesichts des Sprengstofffundes und der offensichtlichen Orientierung in Richtung Terrorismus wäre das geboten gewesen.
Hätte die Polizei das Umfeld der Drei aufgemischt, wären sie entweder schnell gefasst worden oder hätten tiefer tauchen und die ihnen vertrauten Bundesländern Thüringen und Sachsen verlassen müssen. Doch sie tauchten nicht wirklich unter, „es war eher Schnorcheln, ein Untertauchen in der Badewanne“, so der FAZ-Feuilletonist Niels Minkmar Ende 2011. Sie hielten teilweise Kontakt zu ihren Familien und auch zu Leuten, die auf den Adresslisten auf der Garage verzeichnet waren. Auf der Adressliste war ein Thomas Starke aufgeführt. Er wurde erst im April 1999 gefragt, ob er Kontakt gehabt hätte und verneinte dies, obwohl ein Nachbar eine auf Mundlos passende Beschreibung eines Besuchers von Starke gegeben hatte.
Der Ausschuss sagt selbst, Starke hätte
„bei zeitnaher und sachgerechter Auswertung spätestens im Februar 1998 vernommen und observiert werden müssen. Dann wäre dies eine aussichtsreiche Chance gewesen, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zu fassen.“
Thomas Starke, der schon seit seiner Zeit als Fußball-Hooligan in der DDR als Spitzel für die Polizei tätig war, hatte diese Karriere im vereinigten Deutschland nahtlos fortgesetzt.ix
Eine zentrale Frage wird vom Ausschuss nicht gestellt: Warum hielt das NSU-Trio Kontakt zu Leuten, von denen sie annehmen mussten, dass sie von der Polizei observiert werden könnten, ja sogar observiert werden mussten? Hätten sie nicht, gerade in den ersten Monaten des Untertauchens, davon ausgehen müssen, dass der Verfolgungsdruck erst einmal hoch ist?
Statt sich erst einmal ganz mucksmäuschenstill zu verhalten und erst nach und nach den Kopf aus dem Loch zu stecken, um zu gucken, ob die Luft rein ist, hat das Trio erst einmal offen agiert und mit dieser nur halben Untergrundarbeit dann weiter gemacht, als nichts passierte. x
Man kann die Ereignisse vom 26. Januar als Aneinanderreihung von Pannen interpretieren oder als Versuch, die Trophäe „Deutschlands dümmste Bullen“ zu erobern. Aber ebenso ist es möglich, dass die Polizei keine Festnahmen an diesem Tag wollte, vielleicht aus eigenem Antrieb, vielleicht, weil aus Kreisen des „Verfassungsschutzes“ der Tipp kam, dass das Interesse an einer Festnahme eher gering sei.
Es muss nicht so gewesen sein. Wenn so etwas einmal passiert, kann man von einer Häufung von dummen Zufällen ausgehen. Vielleicht auch noch beim zweiten Mal, man hat schon Pferde kotzen sehen. Aber wenn sich beim dritten, vierten und fünften Mal solche Zufälle häufen, dann sollte man stutzig werden.
Der Mord an Michèle Kiesewetter
„Die Mordermittlungen im Fall Kiesewetter gehören wahrscheinlich zu den schlampigsten und sonderbarsten in der jüngeren deutschen Geschichte […] Genau das, was man bei den Opfern der Česká-Serie getan hat – das Umfeld genauestens zu durchleuchten – hat man im Fall Kiesewetter nicht getan.“ xi
Die Ereignisse vom 25. April 2007 auf dem Theresienwiese genannten Parkplatz in Heilbronn sind bis heute nicht geklärt. Die polizeilichen Ermittlungen verliefen chaotisch. Die Angaben über die letzten Stunden der Beamtin Kiesewetter und zu den eingeleiteten Rettungs- und Fahndungsmaßnahmen sind widersprüchlich. Ihre Kollegen können sich zum Teil nicht an die einfachsten Dinge erinnern. Es lässt sich schwer bewerten, ob die Polizei überfordert war oder ob mehr dahinter steckt.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages führt eine ganze Reihe von Ermittlungsfehlern auf. So wurden die erfassten Kfz-Kennzeichen erst 2010 überprüft, Video-Aufzeichnungen aus dem weiteren Umfeld des Tatortes wurden erst 2009 ausgewertet, Zeugen, die sich sofort gemeldet hatten, erst Monate später vernommen. Das E-Mail-Konto von Kiesewetter wurde überhaupt nicht ausgewertet und vom Provider inzwischen gelöscht.xii
Die offizielle Beschreibung der Motive für den Mord an Kiesewetter – „Zufallsopfer“, „Beschaffung einer Waffe“ – können das Geschehen nicht wirklich erklären. Der NSU hatte genug Waffen. Warum verlängerte Uwe Böhnhardt den ursprünglichen Mietvertrag für den Caravan, der mutmaßlich als Fluchtfahrzeug diente? Bisher hatten die Terroristen immer in klar definierten Zeitfenstern zugeschlagen. Warum erfolgte der Anschlag auf der Theresienwiese, die bis zu diesem Tag nur selten von Polizeibeamten als Ort zum Pausieren oder Warten genutzt wurde?
„Wäre es den Tätern darauf angekommen, gerade diese beiden Personen zu überfallen bzw. zu töten, wären Insiderkenntnisse oder eine umfangreiche Observation der beiden Opfer im Vorfeld erforderlich gewesen.“xiii
Diese Erkenntnis wird im Bericht des Untersuchungsausschusses genutzt, um die These vom Zufallsopfer zu erhärten. Doch wenn die junge Beamtin kein Zufallsopfer wäre, bekommt dieser Satz eine enorme Brisanz. Dann wären Kiesewetter und ihr Kollege Martin A. von eigenen Leuten zum Abschuss freigegeben worden.
Die Wege der Beamtin und der Nazi-Szene und des organisierten Verbrechens hatten sich häufiger gekreuzt. Das ist nicht verwunderlich, schließlich wurde Kiesewetter als Mitglied einer Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit (BFE) bei Aufmärschen und Demonstrationen sowie Razzien in Clubs eingesetzt, sowohl in Uniform als auch in zivil.
Allerdings häufen sich auch in ihrem Fall die seltsamen Zufälle. Sie fuhr immer wieder nach Hause ins thüringische Oberweißbach. In unmittelbarer Nähe unterhielt ein Bekannter des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben eine Gaststätte. Ihr Onkel Mike W. und dessen zeitweilige Lebensgefährtin Anja W. waren beide bei der thüringischen Kriminalpolizei beschäftigt. Anja W. wurde dort entlassen, als sie Polizeicomputer nutzte, um Informationen für ihren neuen Lebensgefährten zu beschaffen, den Inhaber einer Sicherheitsfirma, der eigentlich im Fokus polizeilicher Ermittlungen stand. In dessen Firma waren mehrere Nazis beschäftigt, die auch Kontakte zum NSU-Umfeld hatten. Mike W. gab nach dem Mord an Kiesewetter bei einer Befragung an, er könne sich eine Verbindung zu den „Türkenmorden“ vorstellen, die Handschrift des organisierten Verbrechens wäre in beiden Fällen zu erkennen. Diese Spur wurde seitens der zuständigen Ermittler allerdings nicht verfolgt.
Zwei Beamte von Kiesewetters BFE mit Standort Böblingen waren zuvor im rassistischen Ku-Klux-Klan organisiert, der stark mit V-Leuten des baden-württembergischen „Verfassungsschutzes“ durchsetzt war, darunter auch der Mann, der am Tag des Todes von Kiesewetter ihr zuständiger Gruppenführer war.
Eine ausführliche Beschreibung der Vorgeschichte des Todestages der Beamtin und der Ermittlungen findet sich in dem oben zitierten Buch von Stefan Aust und Dirk Laabs.
Lässt sich aus diesen Informationen zweifelsfrei ableiten, dass Michèle Kiesewetter umgebracht wurde, weil sie etwas wusste über den NSU oder gar die Verbindungen zwischen Nazis, staatlichen Stellen und organisiertem Verbrechen? Nein, das wäre zu spekulativ. Aber die Erklärung, mit der sich die zuständigen Ermittler und der Untersuchungsausschuss zufrieden geben, steht auf sehr wackligen Beinen. Der Fall Kiesewetter muss als vollkommen offen betrachtet werden.
Der Tod von Böhnhardt und Mundlos
„Am 4. November 2011 fand man die Neonazis Mundlos und Böhnhardt tot in einem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach. Was 13 Jahre nicht gelingen wollte, ging nun rasend schnell. Mit geradezu hellseherischen Fähigkeiten wurden die Leichen identifiziert […] Genauso schnell erkannten sie, daß es eine neonazistische Terrorgruppe namens NSU gibt, zwei Mitglieder seien nun tot, das dritte, Beate Zschäpe, habe sich freiwillig gestellt. Mehr Beteiligte habe diese terroristische Vereinigung nicht. All das wusste man nun sicher. Auch die Zuordnung der Straftaten gelang geradezu über Nacht […] Wenn es nach den Ermittlern geht, diente das ausgebrannte Caravan als eine Art fahrende Asservatenkammer. Dort fand man – trotz Feuer – alles, was die Aufklärung zu einem Kinderspiel machen sollte: eine Jogginghose mit Blutanhaftungen von der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter, die beiden entwendeten Dienstpistolen und Handschellen, Geld vom letzten Banküberfall und ein Langlaufgewehr, eine Pumpgun.“xiv
So fasst der Journalist und Autor Wolf Wetzel in der Junge Welt im Mai 2014 die Folgen des Todes von Böhnhardt und Mundlos zusammen. Für den Untersuchungsausschuss des Bundestages ist deren Tod aufgeklärt. Doch Fragen bleiben, nicht nur bezüglich der extrem schnellen Aufklärung, sondern auch bezüglich ihrer Motivation und des Ablaufes.
Warum flohen die beiden nicht? Sie wurden rund zwei Stunden nach dem mutmaßlich von ihnen begangenen Banküberfall in dem Wohnwagen angetroffen. Bei vorherigen Banküberfällen oder Morden hatten sie die Kombination aus Fahrrädern und Wohnwagen immer benutzt, um sich sehr schnell vom Tatort zu entfernen. Sie hätten Eisenach verlassen können, bevor die Ringfahndung wirksam wurde.
Warum kapitulierten die beiden Nazi-Terroristen so schnell? Sie hatten bereits in Heidelberg auf Polizisten geschossen. Ihnen stand nicht das SEK, sondern eine Streifenwagenbesatzung gegenüber. Warum horteten sie fast sämtliche Beweise ausgerechnet in dem Wohnwagen, der ihnen als unmittelbarer Fluchtpunkt nach dem Banküberfall dienen sollte? Ohne die Česká-Pistole und weitere Beweismittel wären sie – wenn die Angaben der Behörden stimmen, dass sie bis dahin nichts wussten – lediglich wegen eines oder mehrerer Banküberfälle angeklagt worden. Ihre Sprengstoff-Anschläge von 1998 waren längst verjährt.
Das Handeln von Zschäpe nach diesen Ereignissen ist ebenso nebulös. Sie stellte sich vier Tage später der Polizei. In der Zwischenzeit war sie nicht untätig gewesen. Aber was hatte sie gemacht? Sie hatte weder die in der Wohnung befindlichen Beweise konsequent vernichtet noch hatte sie eine politische Kampagne zur Rechtfertigung ihres Handelns in Gang gesetzt. Die Möglichkeit der Flucht hatte sie scheinbar gar nicht in Erwägung gezogen. Sie war fleißig gewesen, hatte Leute kontaktiert, Botschaften überbracht.
Die Motivation zur Selbsttötung bei Böhnhardt und Mundlos kann nicht ausgeschlossen werden. Es kann sein, dass die beiden unter Druck standen, sich in die Ecke getrieben sahen und daher im Affekt handelten. Aber zu der unklaren Motivation kommen konkrete Zweifel am Ablauf der Tat und dem Zustand des Tatortes.
Im Münchner Prozess gegen Zschäpe und andere wurde im Mai 2014 der Tod der beiden behandelt. Es wurde erneut festgestellt, dass es keine Hinweise für eine dritte Person am Tatort gegeben habe, Polizisten, die vor Ort waren, sagten aus, sie hätten nichts gesehen. Aber die Zeugenaussagen können die Anwesenheit Dritter auch nicht ausschließen. Keiner der Zeugen hat gesehen, wie das Wohnmobil in Brand gesetzt wurde, keiner hat gesehen, was sich im Inneren abgespielt hat.
Die Jenaer Gerichtsmedizin kommt in ihrer Obduktion zu dem Schluss, dass in den Lungen der beiden keine Spuren von Rauch zu finden seien. Dieser Obduktionsbericht wurde dem Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages erst im März 2014 vorgelegt. Dessen Vorsitzende Dorothea Marx (SPD) bewertete diesen:
„Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat.“xv
Waffenexperten halten zudem die Existenz zweier ausgeworfener Patronenhülsen der Pumpgun, mit der Böhnhardt und Mundlos erschossen wurden, für einen Hinweis darauf, dass eine dritte Person dort gewesen sein müsse. Die Hülse der zuletzt abgeschossenen Patrone wird nur dann ausgeworfen, wenn man das Repetiergewehr nachlädt – dieses „kritschkratsch“ dürfte vielen aus den Terminator-Filmen bekannt sein. Wenn Mundlos erst sich und dann Böhnhardt erschossen hat, dürfte nur eine ausgeworfene Hülse im Wohnwagen gelegen haben.
Zu den offenen Fragen bezüglich des Ablaufes im Wohnwagen kommen die eher seltsamen Methoden der Beweissicherung am Tatort. Der damalige Leiter der Polizeidirektion Gotha, Menzel, beschlagnahmte als erste Amtshandlung die Speicherkarte der Kamera eines Feuerwehrmannes. Die Berliner Zeitung berichtete im April 2014, dass der Wohnwagen schon nach einer Stunde in die Garagenhalle der Polizei abtransportiert wurde. Dabei wurde die Spurenlage im Inneren durcheinander gebracht bzw. beschädigt. Schon mittags wurde eine Leiche als Uwe Mundlos identifiziert, was den oben zitierten Autor Wolf Wetzel zu der Frage veranlasst:
„Warum wissen Polizeibeamte auf einmal so schnell so viel, wo sie ansonsten immer dadurch auffielen, dass sie nichts wussten?“
Diese Faktenlage beweist nicht definitiv, dass eine dritte Person am Tod von Böhnhardt und Mundlos beteiligt war. Aber sie weist darauf hin, dass die extrem schnell aufgestellte Hypothese der Polizei – Selbstmord, keine dritte Person – nicht die wahrscheinlichste Erklärung für die Ereignisse vom 4. November 2011 ist. Das Handeln der Ermittlungsbehörden an diesem und den folgenden Tagen scheint zudem unerklärlich, wenn man unterstellt, dass sie bis dahin nichts gewusst hatten.
Theorien über eine oder mehrere Verschwörungen
Wer der veröffentlichten Meinung widerspricht läuft häufig Gefahr, sich den Vorwurf einzuhandeln, er vertrete „Verschwörungstheorien“, sei demnach nicht ernst zu nehmen, vielleicht ein „Spinner“ oder gar selber ein Verschwörer.
Allein vom Wortsinn her ist eine Theorie über die Verschwörung nötig, um die NSU-Affäre zu erklären. Beim NSU handelt es sich zweifellos um eine Verschwörung. Um diese aufzuklären, bedarf es einer Theorie. Diese muss mit der Realität abgeglichen werden, um sich der Wahrheit zu nähern. Insofern ist auch die offizielle Version des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eine „Verschwörungstheorie“. Die Frage ist, ob sie wirklich der Realität nahe kommt.
Allerdings gibt es wirkliche „Verschwörungstheoretiker“. Wenn man sich an Einzelheiten fest beißt und behauptet, es könne nur so und nicht anders gewesen sein, wenn man alle Hinweise nur in eine Richtung deutet, dann landet man tatsächlich bei einer „Verschwörungstheorie“, die zu einem Glaubensbekenntnis wird anstatt als Arbeitshypothese für die Aufklärung einer Verschwörung zu dienen.
Wir haben oben nur einige der Ungereimtheiten angesprochen und auf die Vielzahl von Begebenheiten hingewiesen, bei denen sich die Wege des NSU einerseits und der Behörden und ihrer Informanten andererseits gekreuzt haben. Natürlich sind Berührungspunkte zwischen staatlichen Sicherheitsbehörden und denjenigen, die illegal gegen den Staat kämpfen, unvermeidlich. Allein die Ermittlungen müssten dazu führen, dass sich diejenigen, die suchen, zeitweise den Objekten ihrer Suche annähern.
Aber bei den sich kreuzenden Wegen von NSU und Staat stimmen weder das Timing noch die Richtung. In der ersten Phase der Illegalität sind staatliche Stellen extrem nah dran, bekommen Hinweise, frühere, aktuelle oder zukünftige V-Leute haben unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zum NSU. Aber der Staat kommt nicht näher. Schon bald nach dem Beginn der Mordserie ist Schluss mit den engen Kontakten. Das Trio scheint für den Staat nicht mehr zu existieren, die Ermittlungen zu den Morden an den migrantischen Geschäftsleuten scheinen in einer anderen Welt stattzufinden. Doch abseits der Ermittlungen kreuzen sich erneut die Wege des Staates und des NSU, so durch die Anwesenheit eines hessischen V-Mann-Führers beim Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006.
Ab dem Mord an der Polizistin Kiesewetter 2007 gibt es wieder mehr Berührungspunkte. Einige von Kiesewetters Vorgesetzten waren organisierte Nazis. Als Böhnhardt und Mundlos sterben sind die Behörden sofort da, klären angeblich die jahrelang nicht erkannte Mordserie innerhalb weniger Stunden und Tage auf.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man sich so oft über den Weg läuft und die Behörden den untergetauchten Nazis dabei nicht näher kommen? Wie viele Serientäter haben es fertig gebracht, so viele ähnlich durchgeführte Banküberfälle zu begehen und über zehn Jahre lang nicht geschnappt zu werden? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei neun Morden an Migranten niemand aus dem Polizeiapparat auch nur zufällig einige Schritte in die richtige Richtung ermittelt?
Die offizielle Version und der Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses beschreiben eine Variante, die schlicht unwahrscheinlich ist. Die ganze Affäre hat im November 2011 gestunken und sie stinkt heute noch viel penetranter.
Die offizielle Version ist, dass ein Trio von Nazis mit einem relativ kleinen Unterstützerkreis über dreizehn Jahre abtauchen konnte, weil sämtliche mit den Fällen befassten Polizei- und Geheimdienststellen auf ganzer Linie versagt und alle Ermittlungen chaotisch, ineffektiv und mit falschen vorzeitigen Festlegungen geführt haben. Das war möglich, obwohl sich von Beginn an eine ganze Reihe von V-Leuten im Umfeld des Terroristen-Trios befunden haben.
Das einzige, was man heute sicher sagen kann, ist, dass diese Version der Wahrheit nicht allzu nahe kommt. Es ist daher davon auszugehen, dass einige Behörden weit mehr wissen als die Öffentlichkeit. Ganz vorsichtig ausgedrückt: Es ist wahrscheinlich, dass sich zumindest Teile der Polizei- und Geheimdienstapparate die Wahrheit erschließen konnten und können.
Der Schluss daraus ist, dass entweder einzelne Beamte, einzelne Abteilungen oder größere staatliche Zusammenhänge stärker in die Vorgeschichte des NSU, in deren Abtauchen und möglicherweise in deren Taten involviert waren. Teile des Staatsapparates haben wahrscheinlich darauf verzichtet, die Terroristen auszuheben. Aber auch eine aktive Unterstützung durch staatliche Stellen ist möglich.
Daraus wollen wir an dieser Stelle eine eigene „Verschwörungstheorie“, eine Hypothese, darüber, wie es abgelaufen sein könnte, darlegen. Dabei mögen wir in einigen oder im Detail sogar in allen Punkten falsch liegen, vielleicht sogar die brisantesten Spuren übersehen oder falsch interpretieren. Aber diese Theorie dürfte im Endeffekt näher an der Realität liegen als die Schlussfolgerung des Berichtes des Bundestags-Untersuchungsausschusses, wo nach staatliche Stellen nicht involviert gewesen wären.
Unsere These: Bei der NSU-Affäre handelt es sich nicht um eine, sondern um mehrere Verschwörungen. Zu verschiedenen Zeitpunkten haben verschiedene Behörden gezielt eingegriffen und so die Bedingungen geschaffen, unter denen die NSU morden und unbehelligt bleiben konnte. Die diversen Verschwörungen ergänzten sich bzw. bauten – nicht unbedingt geplant – aufeinander auf.
Verschwörung Nr. 1: Thüringer Behörden lassen das Trio entkommen
Der Ablauf der Garagendurchsuchung, die Nicht-Verwendung von Hinweisen, die Nicht-Beobachtung des Umfelds der drei, waren keine Zufälle. Innerhalb der thüringischen und eventuell auch der sächsischen Behörden gab es Kräfte, die Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe das Abtauchen ermöglicht haben.
Das denkbar harmloseste Motiv könnte gewesen sein, dass die drei als unberechenbar angesehen wurden und als Störfaktor für die gedeihliche Zusammenarbeit von Behörden mit der Nazi-Szene rund um den Thüringer Heimatschutz und das V-Leute-Wesen in dem Bundesland. Der „Verfassungsschutz“ hatte die Nazis finanziert und organisiert und glaubte, sie „unter Kontrolle“ zu haben und im eigenen Interesse verwenden zu können.
Denkbar wäre jedoch auch, dass es konkrete Pläne zur Verwendung des Trios oder Einzelner aus der Gruppe gab, die durch eine Festnahme unmöglich gemacht worden wären. Möglich ist auch, dass eine Verwicklung staatlicher Stellen in die bis dato erfolgten Sprengstoff-Aktionen der drei vertuscht werden sollte.
Verschwörung Nr. 2: Die Legende von den „Döner-Morden“
Hier wirken starke Faktoren auch ohne jede organisierte Verschwörung. Der institutionelle Rassismus in der Polizei bildete die Basis dafür, dass nicht in alle Richtungen ermittelt wurde und ohne jeden Beweis eine frühzeitige Festlegung auf die These von Auseinandersetzungen innerhalb des kriminellen Milieus erfolgte.
Allerdings gab es zu mehreren Zeitpunkten ein Eingreifen übergeordneter staatlicher Stellen, die dahin wirkten, Ermittlungen in Richtung Rechtsterrorismus zu diskreditieren oder die verhinderten, dass Taten wie der Kölner Bombenanschlag mit den Morden an migrantischen Geschäftsleuten in Verbindung gebracht wurden. Der damalige Innenminister Schily (SPD) agierte beim Kölner Keupstraßen-Anschlag 2004 sehr bestimmt und erteilte ergebnisoffenen Ermittlungen eine klare Absage.
Motiv für diese Strategie war, dass der Staatsapparat und die etablierten Kräfte zu diesem Zeitpunkt keine Debatte über einen möglichen Rechtsterrorismus haben wollten. Aus innen- und außenpolitischen Gründen spielte die Propaganda gegen „den Islam“ und dessen angebliche Gefährlichkeit eine wichtige Rolle. Es konnte nicht sein, was nicht sein durfte. Es wurde Druck nach unten erzeugt, alle Ermittlungen nach Rechts sein zu lassen, dieser Druck wurde von den Ermittlungsbehörden meist dankbar aufgenommen.
Wenn unsere These über die „Verschwörung Nr. 1“ stimmt, muss es Kräfte innerhalb der Polizei und/oder des „Verfassungschutzes“ in Thüringen (oder auch Sachsen) gegeben haben, welche die Verbindung zwischen den Morden und den drei Untergetauchten zumindest ahnten. Wäre das Trio als Mörder der türkischen Geschäftsleute festgenommen worden, hätte dies den ursprünglichen Skandal jedoch vergrößert, so dass keine Hinweise ergingen.
Verschwörung Nr. 3: Der Mord an Michèle Kiesewetter
Die harmlose Variante: Kiesewetter wurde durch den NSU ermordet, aus welchem Grund auch immer. Spätestens nach dem Mord an ihr war Teilen des Staatsapparates klar, dass sie und die migrantischen Geschäftsleute von Nazi-Terroristen ermordet worden waren. Möglicherweise war auch bekannt, wer die Täter waren. Die Ermittlungen bezüglich des Mordes an der Beamtin wurden allerdings in andere Richtungen dirigiert.
Die dramatischere Variante: Die junge Polizeibeamtin war kein zufälliges Opfer. Sie musste sterben, weil sie Dinge mitbekommen hatte, die den Terroristen oder ihren Helfern hätten gefährlich werden können, möglicherweise über Besuche in ihrer thüringischen Heimat. Staatliche Stellen waren in den Mord involviert oder ließen ihn geschehen, um die vorherigen Verschwörungen länger vertuschen zu können. In der Folge wurde der NSU zur sofortigen Einstellung der Aktivitäten gedrängt und unter Beobachtung gestellt.
Verschwörung Nr. 4: Das Ende von Böhnhardt und Mundlos
Entweder hielten staatliche Stellen die Zeit für günstig, der NSU auffliegen zu lassen und die „lückenlose Aufklärung“ zu beginnen oder sie fürchteten, der NSU würde nicht weiter still halten. Es wurde eine Vereinbarung mit Beate Zschäpe getroffen, dass sie überleben würde, wenn sie sich an die Anweisungen hielte. Böhnhardt und Mundlos wurden in eine Falle gelockt und getötet. Die wichtigsten Zeugen waren damit aus dem Weg geräumt. Die Vernichtung von Unterlagen hatte schon vorher begonnen. Über einige Aspekte war schon Gras gewachsen, viele Erinnerungen waren lückenhaft geworden.
Die Beweise für eine „schnelle Aufklärung“ der Affäre im Sinne der Sicherheitsapparate wurden bereitgelegt. Es war den Beteiligen klar, dass das Bekanntwerden einen Skandal auslösen, zu Misstrauen gegenüber Polizei und Geheimdiensten führen und möglicherweise etliche Karrieren beenden würde. Der Staat begann den schrittweisen Rückzug, mit dem Ziel, die Affäre und damit ein großflächiges „Versagen“ eingestehen zu müssen, aber gleichzeitig die beteiligten Behörden und Einzelpersonen retten zu können und funktionsfähig zu halten.
Verschwörung Nr. 5: Tarnen, Täuschen und Vernichten
Diese Verschwörung dauert auch heute noch an. Akten werden vernichtet, ZeugInnen können sich „nicht erinnern“, Aussagen werden verweigert. Zwei Zeugen sind unter unklaren Umständen ums Leben gekommen. Weiterhin bleibt das Ziel, Hinweise für eine direkte Zusammenarbeit von Nazis und Behörden möglichst gut zu verstecken und die NSU-Affäre als Anhäufung von „Pannen“ zu definieren.
Das Agieren diverser staatlicher Stellen zur NSU ließe sich als Fördern, Tolerieren, Ignorieren und Vertuschen beschreiben.
Diese Theorie über eine Verschwörung ist lediglich eine Hypothese und vielen mag es eher wie die Vorlage für einen platten TV-Thriller, inspiriert von der NSU-Affäre, vorkommen. Aber noch einmal: Die vorliegenden Erkenntnisse sprechen nicht weniger gegen eine solche Hypothese als gegen die Annahme des Bundestags-Untersuchungsausschusses, es gäbe an keiner Stelle ein direktes Eingreifen von VS, Polizei oder anderen Behörden.
Elemente eines „tiefen Staates“
Die NSU-Affäre ist ein Hinweis auf die Existenz von Elementen eines „tiefen Staates“ in Deutschland. Diverse Gliederungen des Geheimdienst und der Polizei haben faschistische Organisationen mit aufgebaut, finanziert, gehätschelt und vor Strafverfolgung beschützt, um sie bei Bedarf für eigene Zwecke nutzen zu können, um damit Politik zu machen. Dabei haben sie auch die Terrorzelle NSU vor dem Auffliegen bewahrt. Ob der Schutz der NSU der eigentliche Zweck geheimdienstlicher Operationen war oder „nur“ das Nebenprodukt von Aktionen zum Schutz von V-Leuten und anderen Gruppen der Nazi-Szene lässt sich aus heutiger Sicht nicht eindeutig sagen.
Der Begriff des „tiefen Staates“ stammt aus der Türkei nach dem Militärputsch von 1980 und bezeichnet die Existenz von speziellen reaktionären Strukturen innerhalb der Staatsapparates, die geheim agieren und Verbindungen zu Faschisten und/oder zu mafiösen Verbrechergruppen haben sowie terroristische Methoden z.B. im Kampf gegen die politische und soziale Opposition anwenden.
Auf die Vorgeschichte des „tiefen Staates“, die eng mit der NATO und ihrer Strategie „Stay Behind“ und dem Gladio-Netzwerk zusammenhängt, sind wir schon im Artikel „Nazis.Staat.Kapitalismus“ eingegangen.
Bezüglich der heutigen Bundesrepublik kann man gewiss nur von Elementen des „tiefen Staates“ sprechen. In der Türkei hatte der „tiefe Staat“, am deutlichsten erkennbar in den 1990er Jahren, Einfluss auf die Kommandohöhen der Sicherheits- und Justizbehörden. Zentrale Politiker und wichtige Geschäftsleute sowie große Teile der Armee- und Polizeiführung waren Bestandteile des „tiefen Staates“.
Unser „tiefer Staat“ umfasst nicht die Leitung von Armee, Polizei und Geheimdiensten und pflegt keine intensive Zusammenarbeit mit dem Kanzleramt. Er besteht stattdessen in Ansätzen auf verschiedenen Ebenen von Behörden, im eigenständigen Agieren von Landesverfassungsschutzämtern und V-Leute-Führern, geschützt durch den Föderalismus und das Kompetenz-Wirrwar der verschiedenen Dienste.
Der Gesamtstaat allerdings zeigt keine großen Anstrengungen, die Elemente dieses „tiefen Staates“ aufzuspüren und zu isolieren. Im Gesamtkonstrukt des BRD-Staatsapparates scheint genug „Toleranz“ vorhanden zu sein, solche Strukturen zu dulden und sie machen zu lassen.
Die Kontinuitäten zwischen dem Nazi-Staatsapparat und der jungen BRD, die stramme anti-linke Ausrichtung der Sicherheitsbehörden, der strukturelle Rassismus im Polizei- und Justizapparat – dies sind konstituierende Bestandteile und Traditionen des bundesdeutschen Staatsapparates, auf allen Ebenen, in allen Bundesländern. Sie bilden die Basis, auf der einzelne Beamte oder staatliche Gliederungen weitergehen, Nazis aktiv unterstützen, sie als Kettenhunde halten oder zu Hilfstruppen machen. Insofern ist der NSU-Skandal mittelbar auch ein Ergebnis der gesamtstaatlichen Strukturen und nicht nur einzelner Seilschaften in einzelnen Behörden.
Die LINKE im Untersuchungsausschuss
Die ergänzende abweichende Stellungnahme der Partei Die LINKE zum Bericht des Untersuchungsausschusses, die unter der Federführung der Abgeordneten Petra Pau entstand, ist widersprüchlich. In der Stellungnahme der Partei werden viele wichtige Punkte benannt, u.a. der strukturelle Rassismus bei der Polizei. Die LINKE kommt zu dem Schluss, dass der „Verfassungsschutz“ nicht reformiert werden kann, sondern abgeschafft werden muss. Sie macht die Struktur des „Verfassungsschutzes“ und das V-Leute-System ursächlich für diese Verharmlosung verantwortlich und verweist auf das Eigeninteresse des VS am V-Leute-System.
Zu Recht wird in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die bisherigen Erkenntnisse nicht zufriedenstellen können:
„[…] können aus Sicht der Fraktion DIE LINKE weder der Untersuchungsausschuss noch der Abschlussbericht für sich beanspruchen, den NSU-Komplex mit allen Facetten des Staatsversagens, das die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern sowie den Mord an Michèle Kiesewetter, die bislang bekannten Sprengstoffattentate in Köln und die Raubüberfallserie, erst ermöglicht hat, vollständig und wirklich zufriedenstellend ausgeleuchtet zu haben.“ xvi
Allerdings wird auch in der Stellungnahme der Fraktion Die LINKE vom „kompletten Staatsversagen“ und der „Vertuschung und Verharmlosung des Rechtsextremismus“ gesprochen. Die Fraktion Die LINKE trägt den Bericht des Untersuchungsausschusses mit. Durch die gemeinsame Unterschrift mit den etablierten Parteien stützt sie dessen Kernthesen vom „Versagen“ und bekennt sich trotz gegenteiliger eigener Vorstellungen zur „Reform“ des Inlands-Geheimdienstes „Verfassungsschutz“. Damit werden die eigenen Positionen entwertet.
Die Schlussfolgerungen der Fraktion bleiben halbherzig. Man bestätigt unisono mit den anderen Parteien, dass es keine Belege für staatliche Unterstützung gegeben habe, aber schließt nicht aus, dass sich noch was finden ließe. Allerdings werden lediglich der Münchner Prozess und die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Thüringen und Sachsen als mögliche Quellen der Erkenntnis benannt. So hält man sich die Möglichkeit offen, anders zu argumentieren, wenn neue Fakten bekannt werden. Aber die Fraktion verzichtet damit auf die Möglichkeit, das politische Establishment und den Staatsapparat mit einer klaren Gegenposition zu konfrontieren.xvii
Es hätte einen positiven Aspekt gehabt, wenn die LINKE fernab aller Spekulation sagen würde:
„Der Untersuchungsausschuss hat viele wichtige Fakten offen gelegt. Aber unsere Nachforschungen sind vielfältig von staatlichen Stellen behindert worden. Auf der Basis der heute vorliegenden Fakten hält die Fraktion Die LINKE die NSU-Affäre keineswegs für aufgeklärt. Wir halten die Schlussfolgerungen der Mehrheit des Untersuchungsausschusses, es hätte keine staatliche Unterstützung für das Abtauchen und/oder das Agieren der NSU-Terroristen gegeben, nicht für die wahrscheinlichste Variante. Seit dem 4. November 2011 sind mehr Fragen aufgetaucht als beantwortet worden. Wir halten die These, dass das Trio 1998 aufgrund von Ermittlungspannen untertauchen konnte, für falsch. Wir halten die Umstände des Todes von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für ungeklärt. Wir werden weiterhin parlamentarische Mittel und außerparlamentarische Untersuchungen nutzen, um den Skandal aufzuklären.“
Mit dieser Gegenposition hätte die Partei das politische Establishment herausgefordert und diejenigen gestärkt, die auf der Beantwortung offener Fragen beharren, und hätte es schwerer gemacht, diese offenen Fragen in die Nähe von „Verschwörungstheorien“ zu rücken.
Untersuchung von unten
Die SAV hat im Dezember 2011 davor gewarnt, dass eine umfassende Aufklärung der NSU-Affäre durch die Organe der Exekutive und Legislative unwahrscheinlich ist und dass diese durch einen „Untersuchungsausschuss“ von unten, durch die antifaschistische Bewegung, Migranten-Organisationen, linke Parteien, kritische Anwälte und JournalistInnen ergänzt werden müsste. Diese Warnung hat sich bestätigt.
Die Behörden, vom BKA zum MAD, vom thüringischen „Verfassungsschutz“ bis zu den Ermittlern, die mit der Česká-Mordserie beschäftigt waren, haben hart gearbeitet, um Anfragen verzögert zu bearbeiten, haben Akten verschwinden und haben bei Vernehmungen gewaltige Erinnerungslücken erkennen lassen. Eine Aufklärung aus dem Inneren des Apparates haben auch bürgerliche Journalisten und Politiker für eher unwahrscheinlich gehalten.
Die Rolle des Untersuchungsausschusses des Bundestages haben wir bereits beleuchtet. Die durchaus harsche Kritik dieses Ausschusses an staatlichen Organen ist letztendlich ein Mittel zum Weißwaschen dieser Organe bezüglich ihrer Aktivitäten zum Umgang mit der Nazi-Szene. Der Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages musste sich noch mehr Frechheiten seitens der Behörden anhören, wurde oft nicht ernst genommen und war ohnehin nur mit den Stimmen der Oppositionsparteien ins Leben gerufen worden. Die CDU hatte sich – ebenso wie die NPD – enthalten.
Der Münchner Prozess hat durchaus interessante Einzelheiten zu Tage gebracht. Es ist allerdings nicht die Aufgabe des Gerichtes, sämtliche Dimensionen der NSU-Affäre zu beleuchten. In München geht es darum, Beweise für die Mittäterschaft Beate Zschäpes und der anderen Angeklagten zu finden und so eine Verurteilung zu erwirken. Eine umfassende Aufklärung ist vom Prozess nicht erwarten.
Zu einem „Untersuchungsauschuss von unten“ ist es nicht gekommen. Allerdings haben viele antifaschistische und linke Initiativen zum NSU-Skandal gearbeitet. Ohne die Recherche der Antifa-Gruppen wäre über die Vorgeschichte der NSU weit weniger bekannt. Parlamentarische Anfragen der linken Fraktionen in Bundestag und Landtagen haben Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Nazi-Gruppen gebracht. Die unermüdliche Arbeit der Anwälte der Nebenklage im Münchner Prozess trägt ebenso dazu bei, den NSU-Komplex und den strukturellen Rassismus in Deutschland zu enthüllen.
In den zweieinhalb Jahre nach dem Auffliegen des NSU hat sich eine alte These der antifaschistischen Bewegung neu bewahrheitet: Im Kampf gegen Nazis und Rassisten können wir uns nicht auf den Staat und die etablierten Parteien verlassen. Wir müssen es selber machen: 1) Den täglichen Widerstand gegen die Faschisten in unseren Städten. 2) Die Aufklärung über Nazi-Strukturen. 3) Das Erarbeiten von Alternativen gegen die rassistische Spaltung und einer gemeinsamen Perspektive von einem guten Leben für alle, ungeachtet ihrer Herkunft.
ihttp://www.berliner-zeitung.de/nsu-prozess/nsu-prozess-wichtiger-zeuge-im-auto-verbrannt,11151296,24474928.html
iihttp://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-tod-von-v-mann-corelli-wirft-fragen-auf-1.1940178
iiihttp://www.neues-deutschland.de/artikel/933604.zu-viele-fragen-zum-nsu-terror-sind-noch-offen.html
ivhttp://www.wdr5.de/sendungen/politikum/kommentar/NSU100.html
vAbschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages, Drucksache 17/14600, S. 829.
viEbd., S. 832
viiEbd., S. 831
viiihttp://www.deutschlandfunk.de/nsu-mordserie-verfassungsschutz-war-zu-nah-dran.694.de.html?dram%3Aarticle_id=286920).
ixHeimatschutz: Der Staat und die Mordserie der NSU. Aust/Laabs, München 2014, E-Book-Version, Position 365
xAbschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages, Drucksache 17/14600, S. 847 ff.
xiHeimatschutz: Der Staat und die Mordserie der NSU. Aust/Laabs, München 2014, E-Book-Version, Position 14114
xiiAbschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages, Drucksache 17/14600, S. 840 ff.
xiiiEbd., S. 641
xivJunge Welt, 5.5.2014
xviAbschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages, Drucksache 17/14600, S. 984 ff.
xviiEbd., S. 984